Schmetterling auf Magerrasen im Altmühltal


Schutz der Mager- und Trockenrasen

im Naturpark Altmühltal



Wertvolle Lebensräume

Mager- und Trockenrasen sind unverzichtbare Lebensräume für viele seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Insgesamt 187 Pflanzen der Roten Liste bedrohter Pflanzenarten, darunter nahezu die Hälfte der heimischen Orchideenarten kommen in diesen Lebensräumen vor. Sie beherbergen daneben eine besonders reichhaltige Tierwelt. Mager- und Trockenrasen sind die artenreichsten Schmetterlingslebensräume in Mitteleuropa. Sie bieten ferner zahlreichen Reptilien und boden- und gebüschbrütenden Vogelarten ideale Lebensbedingungen.
Außerhalb der Alpen befinden sich in Bayern heute nur noch rd. 18.000 ha dieser Lebensräume, das ist ein Anteil von ca. 0,27 % an der Landesfläche.


Gefährungsursachen

Mager- und Trockenrasen waren früher in Bayern weit verbreitete Lebensräume. Als einschürige Mähwiesen oder Schafweiden wurden sie seit Jahrhunderten naturschonend genutzt. Vor allem intensive Landbewirtschaftung mit Düngung und Umbruch, daneben Aufforstung, Bebauung und der Abbau von Kies und Sand führten zu einem raschen Rückgang. In jüngster Zeit bedroht zunehmend auch die Aufgabe der bisherigen extensiven Nutzung den Bestand. Sollen der charakteristische Zustand und der Artenreichtum der Mager- und Trockenrasen erhalten bleiben, müssen sie weiterhin naturschonend genutzt oder gepflegt werden. Ansonsten bewalden sich diese Flächen allmählich wieder. Die meisten der auf die typischen Standortverhältnisse angewiesenen Pflanzen- und Tierarten würden damit ihren Lebensraum verlieren.


Geschützte Lebensräume

Seit dem 1.8.1986 sind Mager- und Trockenstandorte nach Art.6d Abs.1 des Bayerischen Naturschutzgesetztes geschützt. Maßnahmen die zu Veränderungen oder zu Schäden führen, bedürfen einer ausdrücklichen behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn eine Maßnahme vermieden oder nicht ausgeglichen werden kann und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorgehen.



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Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017