Kur in Bad Gögging


Wie kommt man zu einer Kur ?

in Neustadt an der Donau / Bad Gögging



Am Anfang steht das Gespräch mit dem Hausarzt, der die Kurbedürftigkeit seines Patienten feststellt und dann den Antrag für eine stationäre oder ambulante Kur ("Freie Badekur") stellt:

Bei Erwerbstätigen durch eine Kurempfehlung bzw. ein Attest an den Rentenversicherungsträger - LVA, BfA usw. - als Kostenträger, der eventuell vor der Genehmigung noch seinen Vertrauensarzt zwischenschaltet. (Bei Ablehnung kann ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden, die u. U. als Kostenträger einspringt.)

Bei nicht mehr Erwerbstätigen durch eine Kurbegründung gegenüber der Krankenkasse als Kostenträger, die allerdings vor der Bewilligung ein Gutachten des "Medizinischen Dienstes" fordern kann.


Die stationäre Kur

Der Rentenversicherungsträger legt den Kurort und die Kureinrichtung fest. Letztere teilt dem Kurgast automatisch seinen Antrittstermin mit. Die Krankenkasse hingegen wählt zusammen mit dem Hausarzt und dem Kurbedürftigen eine jeweils ideale Kureinrichtung - z. B. in Bad Gögging, - und vereinbart mit dieser einen passenden Termin für den Antritt der Kur. Die Kurdauer beträgt normalerweise 21 Tage. (Nur in medizinisch notwendigen Fällen wird eine Verlängerung genehmigt). Die Kosten werden - exklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligung von bis zu 10,00 € pro Tag - voll übernommen. Bei Erwerbstätigen müssen pro Kurwoche 2 Urlaubstage genommen werden.


Die ambulane Kur ("Freie Badekur")

Die Krankenkasse erlaubt dem Kurbedürftigen, beraten von seinem Hausarzt, die freie Entscheidung hinsichtlich Termin, Unterkunftshaus, Badearzt und Kureinrichtung. Sie übernimmt 85 % der Kurmittel-Kosten sowie bis zu 13,00 € täglich als Zuschuß für Unterbringung und Verpflegung (Kurtaxe wird gesondert berechnet).
Auch hier beträgt die normale Kurdauer 21 Tage, welche bei Erwerbstätigen als Urlaubstage zu nehmen sind.
(Spezielle Konditionen bei Privatkassen sowie Zuschüsse für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen jeweils gesondert erfragt werden.)


Die Wiederholung einer Kur in Bad Gögging

Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird eine weitere Kur erst nach 4 Jahren gewährt, - es sei denn, das Krankheitsbild bzw. die Beurteilung der Ärzte erfordern einen früheren Zeitpunkt.



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Zuletzt aktualisiert am 10.02.2017